- Schlafräume
- Kinderzimmer
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Für die Installation ist der Eigentümer/Vermieter verantwortlich, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer / Mieter. Die Rauchmelderpflicht ist in Niedersachsischen in der Bauordnung (§44 Abs. 5 NBauO) geregelt.
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