• Schlafräume
  • Kinderzimmer
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Für die Installation ist der Eigentümer/Vermieter verantwortlich, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer / Mieter. Die Rauchmelderpflicht ist in Niedersachsischen in der Bauordnung (§44 Abs. 5 NBauO) geregelt.

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